Das eingetragene Design

 

Mehr als nur reine Formsache

Viele Produkte leben nicht von der Technik allein, sondern sind durch ihr Design für den Kunden attraktiv. Bei manchen Produkten sind die technischen Aspekte nicht durch Patente oder Gebrauchsmuster schützbar. Ein attraktives Design zeichnet Ihr Produkt aus und ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.

 

Was ist Design?

Gemäß dem 2014 neu gefassten Designgesetz ist ein Design eine zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon. Wenn ein Design neu ist und Eigenart aufweist, also sozusagen eine „Gestaltungshöhe" hat, und sich somit von älteren Designs unterscheidet, ist es prinzipiell schutzfähig.

Die Qualität und Auswahl der Abbildungen, farbig oder schwarz-weiß, mehr oder minder detailliert und vieles mehr entscheidet über den Umfang Ihres Designschutzes. Dazu beraten wir Sie gern.

Wir sorgen für die Eintragung Ihres Designs in ein geeignetes Register, zum Beispiel als deutsches Design beim Deutschen Patent- und Markenamt, als Gemeinschaftsgeschmacksmuster (EU-Geschmacksmuster) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum in Alicante oder auch als internationales Geschmacksmuster bei der WIPO. Auf diesem Wege können Sie kostengünstig zu einem nationalen oder länderübergreifenden Designschutz kommen.

In einigen Ländern können Designs nicht auf dem Wege der internationalen Registrierung angemeldet werden. Dann sorgen wir für nationalen Designschutz in Kooperation mit unseren Experten vor Ort.

Die maximale Schutzdauer des eingetragenen Designs beträgt regelmäßig 25 Jahre ab Anmeldung des Designs.