Das Gebrauchsmuster

 

Der schnelle, einfache Weg zum Ideenschutz

Das Gebrauchsmuster wird von manchen auch als „kleines Patent" bezeichnet. Dennoch ist es ein vollwertiges technisches Schutzrecht, welches sich beispielsweise für Maschinen, Vorrichtungen und Geräte, Schaltungen oder chemische Erzeugnisse eignet.

Der Vorteil gegenüber der oft langwierigen Patentierung: das Gebrauchsmuster ist meist ohne großen bürokratischen Aufwand wenige Monate nach der Anmeldung eingetragen und durchsetzbar. Ein Gebrauchsmuster kann zudem von einer Patentanmeldung abgezweigt werden und so bis zur Erteilung des Patents einen parallelen vollwertigen Schutz darstellen.

Die Eintragung eines Gebrauchsmusters erfolgt ohne Prüfung auf Neuheit oder erfinderischen Schritt durch das Deutsche Patent- und Markenamt. Es kommt also maßgeblich auf eine optimale Formulierung der Gebrauchsmusteranmeldung und sorgfältige Vorarbeit an, damit Sie ein belastbares Schutzrecht erlangen, das sich bei Bedarf auch durchsetzen lässt.

In Bezug auf Neuheit hat das Gebrauchsmuster einen Vorteil gegenüber dem Patent. Es gibt nämlich eine sogenannte „Neuheitsschonfrist" von 6 Monaten. Wenn also der Gegenstand Ihres Gebrauchsmusters nicht mehr als ein halbes Jahr vor der Einreichung der Gebrauchsmusteranmeldung von Ihnen veröffentlicht wurde, zum Beispiel auf einer Messe ausgestellt wurde, ist dennoch ein wirksamer Gebrauchsmusterschutz möglich.

Ihr beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenes Gebrauchsmuster gilt für maximal 10 Jahre.